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Anlegerinformationen zum Herunterladen

  • ProReal Deutschland 7 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 545.64 KiB )
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  • ProReal Deutschland 8 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 199.97 KiB )
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  • ProReal Europa 9 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 181.46 KiB )
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  • ProReal Europa 10 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 180.22 KiB )
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Sonstige Informationen

Infos zur Besteuerung

Besteuerung der laufenden Zinsen und Erteilung eines Freistellungsauftrages für Namensschuldverschreibungen? Wie geht das? Klicken Sie auf die Infoboxen, um mehr zu erfahren.

  • Gilt ausschließlich für natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Namensschuldverschreibung im Privatvermögen halten. (Näheres vgl. auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ des jeweiligen Verkaufsprospektes bzw. Investment Memorandums). Zinsen, die ein privater Anleger bezieht, werden grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung einer Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % darauf, also insgesamt 26,375 % und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Mit Einbehalt der Steuer ist die Einkommensteuer des privaten Anlegers hinsichtlich der Zinsen grundsätzlich abgegolten (sog. Abgeltungsteuer).

    Private Anleger der Emissionen ProReal Deutschland 7 (2019) und ProReal Deutschland 8 (2020) können durch rechtzeitige Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrages ihre Zinsen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer vereinnahmen. Jeder Anleger erhält zum jeweiligen Zinszahlungstermin eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Zinsen und bereits vermerkte Freistellungen. Im direkten Anschluss an die Zinszahlung erhält jeder Anleger eine Steuerbescheinigung, die in der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers zu berücksichtigen ist.

  • Für ProReal Deutschland 7 (2019):

    • Freistellungsaufträge sind an das amtlich vorgeschriebene Muster gebunden. Daher können Freistellungsaufträge nur mit dem entsprechenden von uns zur Verfügung gestellten Formular erteilt werden. Sie können das Formular unter hier herunterladen oder bei der Anlegerbetreuung anfordern.
    • Freistellungsaufträge gelten frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem das Formular bei uns eingegangen ist. Sie können nicht rückwirkend erteilt werden. Eine Korrektur bereits vorgenommener Zinszahlungen ist entsprechend nicht möglich. Bitte erteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag daher rechtzeitig vor dem jeweiligen Zinszahlungstermin.
    • Wenn Sie mehrere Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Vertragsnummern gezeichnet haben, ist für jede einzelne Vertragsnummer ein gesondertes Formular mit dem entsprechenden Betrag einzureichen. Die Aufteilung eines Gesamtbetrages können wir nicht für Sie vornehmen.
    • Wenn Sie einen Freibetrag von über EUR 1.000,00 (max. EUR 2.000,00) in Anspruch nehmen möchten, sind die Daten Ihres Ehegatten und dessen Unterschrift auf dem Formular zu vermerken.
    • Ohne die Angabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer(n) kann der Freistellungsauftrag nicht erteilt werden.
    • Wir können keine übergreifende Prüfung vornehmen, ob der Ihnen persönlich zur Verfügung stehende Freibetrag überschritten wird.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Versteuerung der Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer) das sogenannte Zuflussprinzip gilt. Ein von Ihnen erteilter Freistellungsauftrag muss demnach zum Zeitpunkt der Überweisung der Zinsen noch Gültigkeit haben, damit sich dieser für Sie auswirkt. Die Zinsen für die Namensschuldverschreibung werden immer nachträglich gezahlt. Bitte beachten Sie dies insbesondere, wenn Sie den Freistellungsauftrag befristen möchten.

    Für alle anderen Emissionen:

    • Es handelt sich bei der Auszahlung um einen festen Zinssatz, der nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Die Auszahlung wird daher ohne Abzug von Steuern an Sie ausgezahlt. Sie müssen lediglich einen Betrag in Ihrer Steuererklärung erfassen. Hierfür erhalten Sie im ersten Quartal des Folgejahres eine steuerliche Mitteilung für das jeweilige Vorjahr, welche Sie bitte Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Auch die Einreichung eines Freistellungsauftrages entfällt für Sie.

Freistellungsauftrag

  • Freistellungsauftrag - ProReal (pdf / 122.92 KiB )
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Stand: 14.05.2024 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten.