Service für Anleger und Vertriebspartner
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Besteuerung der laufenden Zinsen und Erteilung eines Freistellungsauftrages für Namensschuldverschreibungen? Wie geht das? Klicken Sie auf die Infoboxen, um mehr zu erfahren.
Gilt ausschließlich für natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Namensschuldverschreibung im Privatvermögen halten. (Näheres vgl. auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ des jeweiligen Verkaufsprospektes bzw. Investment Memorandums). Zinsen, die ein privater Anleger bezieht, werden grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung einer Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % darauf, also insgesamt 26,375 % und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Mit Einbehalt der Steuer ist die Einkommensteuer des privaten Anlegers hinsichtlich der Zinsen grundsätzlich abgegolten (sog. Abgeltungsteuer).
Private Anleger der Emissionen ProReal Deutschland 7 (2019) und ProReal Deutschland 8 (2020) können durch rechtzeitige Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrages ihre Zinsen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer vereinnahmen. Jeder Anleger erhält zum jeweiligen Zinszahlungstermin eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Zinsen und bereits vermerkte Freistellungen. Im direkten Anschluss an die Zinszahlung erhält jeder Anleger eine Steuerbescheinigung, die in der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers zu berücksichtigen ist.
Für ProReal Deutschland 7 (2019):
Für alle anderen Emissionen:
Stand: 14.05.2024 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten.