Service für Anleger und Vertriebspartner

Sie haben Fragen an uns? Wir sind für Sie da!

Auf dieser Seite beantworten wir erste Fragen zur aktuellen Situation und zu Ihrer Geldanlage. Über das Kontaktformular können Sie uns eine Anfrage schicken.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zur aktuellen Situation der One Group und zu Ihrer Geldanlage zusammengestellt.

  • Die Poolgesellschaft SC Finance Four GmbH finanziert sich durch die ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH und reichte die Mittel in verschiedene Zielinvestments weiter. Außerdem koordiniert sie die Rückflüsse der Zinszahlungen. Sie überwacht den Projektfortschritt und gibt neue Tranchen frei, wenn die im Projekt definierten Meilensteine erreicht sind. Gleichzeitig erhält die SC Finance Four GmbH Geld aus den Projektgesellschaften und bedient damit die Zinszahlungen an hochverzinsliche Nachranginvestments.

  • Die SC Finance Four GmbH ist eine Zwischenstation, welche die Gelder der Anleger aus der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH verwaltet und dann in Projekte investiert. Daher lassen sich hier aktuell keine verbindlichen Aussagen treffen. Die Portfolioanalyse, welche die Soravia-Gruppe in Auftrag gegeben hat, ist noch nicht final ausgewertet. Sobald hier klar Ergebnisse vorliegen, werden alle Anleger natürlich informiert. Um hier Transparenz zu schaffen, wird ein Anlegerbeirat eingerichtet, der die Interessen der Anleger repräsentiert und am Dialog beteiligt sein wird.

  • Die SC Finance Four GmbH ist eine Zwischenstation, welche die Gelder der Anleger aus der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH verwaltet und dann in Projekte investiert. Daher lassen sich hier aktuell keine verbindlichen Aussagen treffen. Sobald hier klar Ergebnisse vorliegen, werden alle Anleger natürlich informiert. Um hier Transparenz zu schaffen, wird ein Anlegerbeirat eingerichtet, der die Interessen der Anleger repräsentiert und am Dialog beteiligt sein wird.

  • Die beiden nachrangigen Schuldverschreibungen ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 sind Kapitalgeber der SC Finance Four GmbH. Aktuell wird die Situation der Schuldverschreibungen  geprüft. Solange hier noch keine abschließende Beurteilung vorliegt, können wir keine verbindliche Aussage treffen. Sobald hier klare Ergebnisse vorliegen, werden alle Anleger natürlich informiert. Um hier Transparenz zu schaffen, wird ein Anlegerbeirat eingerichtet, der die Interessen der Anleger repräsentiert und am Dialog beteiligt sein wird.

  • Der Anlegerbeirat wird die Interessen der Anleger bündeln. Das Ziel ist, in einem Gremium einen Dialog zu eröffnen und sich engmaschig abzustimmen. Der Anlegerbeirat kann Ideen und Vorschläge aus den Reihen der Anleger einbringen. Ebenso ist der Anlegerbeirat das Vehikel, um Ideen und Vorschläge aus dem Sanierungsprozess in die Anlegergemeinde zu tragen und dort zur Diskussion zu stellen. Er fungiert als Sprachrohr und Schnittstelle. Gleichzeitig wird über den Anlegerbeirat eine schnelle und direkte und damit transparente Kommunikation ermöglicht.

    Der Anlegerbeirat wird zu Beginn aus Personen bestehen, die direkt angesprochen werden. Wir empfehlen jedoch zeitnah eine Wahl von Vertretern aus den Reihen der Anleger, um diese entsprechend zu legitimieren.

  • Sowohl die Soravia Group als auch die Anleger sind in die Projekte investiert. Beide wollen ein erfolgreiches Ergebnis. Daher wird die Soravia Group den Kurs des Sanierungsteams unterstützen, um die Projekte wieder in die Gewinnzone zu bringen.

  • Eine Kündigung der nachrangigen Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 ist für den Anleger während der Laufzeit ausgeschlossen (vgl. § 5 Abs. 1 der Bedingungen für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen).

    Sie können Ihre Vermögensanlage grundsätzlich nur über den Verkauf ihrer Namensschuldverschreibungen vorzeitig verwerten. Für den Verkauf von Namensschuldverschreibungen besteht jedoch kein geregelter Markt. Eine Veräußerung ist daher nur durch einen privaten Verkauf möglich. Darüber hinaus bedarf die Übertragung der Zustimmung der Emittentin, die von der Zahlung einer pauschalierten Übertragungsgebühr an sie abhängig gemacht werden kann. Die Namensschuldverschreibungen sind daher nur eingeschränkt handelbar.

  • Nein, es gibt keine geschäftlichen Verbindungen zwischen der SC Finance Four GmbH und einem Unternehmen der Signa Gruppe. Die Fälle sind völlig unterschiedlich gelagert.

  • Eine Veränderung von Beteiligungen, ohne dabei den (finalen) wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner) zu ändern, ist ein in Konzernen üblicher und gängiger Prozess, der in erster Linie von operativen Überlegungen geprägt ist. Die Soravia hat die One Group GmbH im Sommer 2020 mit der OG Holding GmbH übernommen. Das Geschäftsmodell der ONE GROUP ist die Emission von hochverzinslichen Anlageprodukten, umfasst also keinen operativen Bereich für Immobiliendienstleistungen und ist auch nicht operativ in die Soravia Gruppe integriert.

    Die Umgliederung der OG Holding GmbH nebst dazugehörigen Investmentgesellschaften aus dem operativen Konzernteil war daher schon seit langem geplant. Ein zentraler Ausgangspunkt dieser Trennung war das unternehmerische Ziel, das Emissionsgeschäft der ONE GROUP als Dienstleistung für Dritte attraktiv auszugestalten und frei am Markt agieren und wachsen zu können. Die damit verbundene Risikodiversifikation unterstützt auch aufsichtsrechtliche Zielsetzungen, indem das Geschäftsmodell der ONE Group auf einer breiteren wirtschaftlichen Basis gründet.

Kontaktformular

Sie haben Fragen an uns zu Ihrer Geldanlage, sind Vertriebspartner oder Journalist? Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich persönlich bei Ihnen zurück.

Nach dem Abschicken des Kontaktformulars erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link. Bitte bestätigen Sie Ihre Anfrage per Klick auf den Link.

Anlegerinformationen zum Herunterladen

  • ProReal Deutschland 7 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 545.64 KiB )
    Download
  • ProReal Deutschland 8 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 199.97 KiB )
    Download
  • ProReal Europa 9 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 181.46 KiB )
    Download
  • ProReal Europa 10 GmbH – Informationen zu Ihrer Anlage vom 15.03.2024 (pdf / 180.22 KiB )
    Download

Sonstige Informationen

Infos zur Besteuerung

Besteuerung der laufenden Zinsen und Erteilung eines Freistellungsauftrages für Namensschuldverschreibungen? Wie geht das? Klicken Sie auf die Infoboxen, um mehr zu erfahren.

  • Gilt ausschließlich für natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Namensschuldverschreibung im Privatvermögen halten. (Näheres vgl. auch Kapitel „Steuerliche Grundlagen“ des jeweiligen Verkaufsprospektes bzw. Investment Memorandums). Zinsen, die ein privater Anleger bezieht, werden grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Sie unterliegen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung einer Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % darauf, also insgesamt 26,375 % und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Mit Einbehalt der Steuer ist die Einkommensteuer des privaten Anlegers hinsichtlich der Zinsen grundsätzlich abgegolten (sog. Abgeltungsteuer).

    Private Anleger der Emissionen ProReal Deutschland 7 (2019) und ProReal Deutschland 8 (2020) können durch rechtzeitige Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrages ihre Zinsen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer vereinnahmen. Jeder Anleger erhält zum jeweiligen Zinszahlungstermin eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Zinsen und bereits vermerkte Freistellungen. Im direkten Anschluss an die Zinszahlung erhält jeder Anleger eine Steuerbescheinigung, die in der persönlichen Einkommensteuererklärung des Anlegers zu berücksichtigen ist.

  • Für ProReal Deutschland 7 (2019):

    • Freistellungsaufträge sind an das amtlich vorgeschriebene Muster gebunden. Daher können Freistellungsaufträge nur mit dem entsprechenden von uns zur Verfügung gestellten Formular erteilt werden. Sie können das Formular unter hier herunterladen oder bei der Anlegerbetreuung anfordern.
    • Freistellungsaufträge gelten frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem das Formular bei uns eingegangen ist. Sie können nicht rückwirkend erteilt werden. Eine Korrektur bereits vorgenommener Zinszahlungen ist entsprechend nicht möglich. Bitte erteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag daher rechtzeitig vor dem jeweiligen Zinszahlungstermin.
    • Wenn Sie mehrere Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Vertragsnummern gezeichnet haben, ist für jede einzelne Vertragsnummer ein gesondertes Formular mit dem entsprechenden Betrag einzureichen. Die Aufteilung eines Gesamtbetrages können wir nicht für Sie vornehmen.
    • Wenn Sie einen Freibetrag von über EUR 1.000,00 (max. EUR 2.000,00) in Anspruch nehmen möchten, sind die Daten Ihres Ehegatten und dessen Unterschrift auf dem Formular zu vermerken.
    • Ohne die Angabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer(n) kann der Freistellungsauftrag nicht erteilt werden.
    • Wir können keine übergreifende Prüfung vornehmen, ob der Ihnen persönlich zur Verfügung stehende Freibetrag überschritten wird.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Versteuerung der Kapitaleinkünfte (Abgeltungsteuer) das sogenannte Zuflussprinzip gilt. Ein von Ihnen erteilter Freistellungsauftrag muss demnach zum Zeitpunkt der Überweisung der Zinsen noch Gültigkeit haben, damit sich dieser für Sie auswirkt. Die Zinsen für die Namensschuldverschreibung werden immer nachträglich gezahlt. Bitte beachten Sie dies insbesondere, wenn Sie den Freistellungsauftrag befristen möchten.

    Für alle anderen Emissionen:

    • Es handelt sich bei der Auszahlung um einen festen Zinssatz, der nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt. Die Auszahlung wird daher ohne Abzug von Steuern an Sie ausgezahlt. Sie müssen lediglich einen Betrag in Ihrer Steuererklärung erfassen. Hierfür erhalten Sie im ersten Quartal des Folgejahres eine steuerliche Mitteilung für das jeweilige Vorjahr, welche Sie bitte Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Auch die Einreichung eines Freistellungsauftrages entfällt für Sie.

Freistellungsauftrag

  • Freistellungsauftrag - ProReal (pdf / 122.92 KiB )
    Download

Stand: 14.03.2024 – Änderungen und Irrtümer vorbehalten.